Lehrlingsausbildung
Wir bilden in folgenden Berufen aus:
Tierwirt/ in
in der Fachrichtung Rinderhaltung
Tätigkeiten
- Nutztiere füttern, tränken, pflegen, beobachten und versorgen,
- Hygienebestimmungen einhalten und Tiergesundheit fördern,
- Tierbestände kontrollieren und dokumentieren,
- Maschinen und Geräte bedienen, pflegen und warten,
- Arbeitsabläufe planen und gestalten, Arbeitsergebnisse dokumentieren,
- Produktqualität kontrollieren und Qualitätsnormen einhalten,
- nach Umweltschutzbestimmungen handeln,
- Wirtschaftlichkeit bei der Produktion und Vermarktung von Agrarprodukten beurteilen,
- im Team arbeiten und mit Geschäftspartnern kommunizieren,
- Kälber und Jungrinder aufziehen,
- Rinder züchten, halten und vermarkten,
- Weiden bewirtschaften und Futter gewinnen,
- Milch und Fleisch produzieren und vermarkten.
Landwirt/ in
Tätigkeiten
- Böden bearbeiten, Feldfrüchte anbauen,
- Pflanzenbestände pflegen und düngen,
- pflanzliche Produkte ernten, fachgerecht lagern und verwerten,
- Landschaft pflegen,
- Nutztiere halten, füttern und versorgen,
- tierische Produkte gewinnen und aufbereiten,
- Qualitätsnormen bei der Produktion von Lebensmitteln kennen und kontrollieren,
- landwirtschaftliche Produkte vermarkten sowie ländliche Dienstleistungen anbieten,
- Maschinen und Geräte bedienen, warten und pflegen,
- betriebliche Abläufe und Arbeiten planen, durchführen und kontrollieren,
- betriebliche Geschäftsvorgänge kennen und diese aktiv gestalten.
Land- und Baumaschinenmechatroniker/ in
Tätigkeiten
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- Betriebliche und technische Kommunikation,
- Bedienen von Fahrzeugen und Systemen,
- Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
- Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen,
- Instandsetzung von Fahrzeugen, Systemen und Betriebseinrichtungen,
- Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Anlagen und Systemen,
- Installieren von Maschinen und Anlagen,
- In- und Außerbetriebnahmen von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen.